Deutsche und österreichische Häftlinge
Gegner aus dem Reichsgebiet, also auch aus dem angeschlossenen Österreich, vorgesehen. Der überwiegende Teil der nach Gusen deportierten D(eutsches) R(eich)-Häftlinge wurde als „kriminell“ kategorisiert („BV-„ bzw. „SV-Häftlinge“), andere als „asozial“ diffamiert, als Homosexuelle diskriminiert und aus rassistischen oder Glaubensgründen inhaftiert.
Die DR-Häftlinge bildeten in Gusen schon bald eine Minderheit einiger hundert Personen, die jedoch die wichtigsten Funktionen innerhalb der Zwangsgesellschaft der Häftlinge besetzte. Von Dezember 1942 bis Ende 1943 wurden mehr als 2.200 deutsche „Sicherheitsverwahrungs-“ oder SV-Häftlinge nach Gusen gebracht. Es handelte sich dabei um Justizhäftlinge, die auf Grund eines Abkommens zwischen Himmler und Justizminister Thierack zur „Vernichtung durch Arbeit“ in ein Konzentrationslager überstellt worden waren. Bis April 1943 wurden mehr als 1.500, insgesamt an die 2.000 dieser SV-Häftlinge getötet.
Am Vorabend der Befreiung befanden sich knapp 1.200 DR-Häftlinge in Gusen. Obwohl als Deutsche geführte Häftlinge generell bessere Überlebenschancen hatten, waren zumindest 3.300 von insgesamt mindestens 5.400 DR-Häftlingen in Gusen zu Tode gekommen.